Was Ärzte & Psychotherapeuten benötigen

Laden Sie sich Ihre benötigten Formulare herunter und schicken Sie sie ausgefüllt mit den im Antrag gewünschten Anlagen an den Zulassungsausschuss (Post oder Fax). Alternativ können Sie Ihre Antragsunterlagen in einem BeratungsCenter in Ihrer Nähe abgeben. Alles, was Sie für Ihren Antrag beachten müssen, erklärt die Verfahrensordnung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses ausschließlich vollständige Anträge bearbeiten und terminieren kann.

Wenn Sie möchten, dass der Zulassungsausschuss in einer bestimmten Sitzung über Ihre Zulassung entscheidet, reichen Sie das Antragsformular samt Anlagen vollständig und spätestens sechs (in Ausnahmefällen zehn) Wochen vor diesem Sitzungstermin ein. Welche Abgabefrist Sie für Ihren Antrag einhalten müssen, steht in Abschnitt C der Verfahrensordnung.

Längere Bearbeitungszeit: Bei Anträgen rund um Versorgungsaufträge für Dialyseleistungen muss unter Umständen das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen hergestellt werden. Dadurch kann die Bearbeitung länger als zehn Wochen dauern, was bedeutet, dass der Zulassungsausschuss erst in einem späteren Sitzungstermin über Ihren Antrag entscheidet. Versehen Sie solche Anträge bitte auf der ersten Seite mit einem deutlichen Hinweis „Dialyseversorgung“, um die Dauer zu minimieren.

Antragsformulare

  • Die Formulare werden ständig aktualisiert. Bitte drucken Sie daher Ihr benötigtes Antragsformular jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung neu aus.
     
  • Außer Bürgschaftserklärungen müssen Sie keine Originalunterlagen an uns senden. Sie erhalten die Unterlagen nicht zurück.
     
  • Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen nur in einer Form – entweder per Fax oder per Post.
     
  • Wenn Sie Unterlagen im BeratungsCenter der KVH abgeben oder auf Anforderung nachreichen, müssen Sie diese nicht erneut senden.

Register für Ärzte & Psychotherapeuten: Wenn Sie sich im Landesarzt- / Psychotherapeutenregister eintragen oder auf die Warteliste setzen lassen möchten, nutzen Sie bitte die Antragsformulare der KV Hessen.

Berufshaftpflicht

Nur wer ausreichend berufshaftpflichtversichert ist, kann zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder ermächtigt werden. Jetzt informieren!

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