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Der Zulassungsausschuss Hessen

Ansprechpartner & Berater

Der Zulassungsausschuss (ZA) Hessen ist für die Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zur Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten im Bundesland Hessen zuständig.

Er besteht aus Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und Ärzten in gleicher Zahl. Bei der Zulassung von Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten wird die Hälfte der Ärzte durch Vertreter der Psychotherapeuten ersetzt.

Für Ärzte und Psychotherapeuten stellt er online alle nötigen Formulare und Infos zur Verfügung, die sie für Anträge an den Zulassungsausschuss benötigen. Darüber hinaus können sie sich jederzeit in einem der BeratungsCenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beraten lassen.

für Ärzte, Psychotherapeuten & MVZ

  • Zulassung
  • Wechsel und Erweiterung des Fachgebiets
  • Nachbesetzung
  • Verlegung des Praxissitzes
  • Anstellung (Ärzte, Psychotherapeuten)
  • Ermächtigung von (Krankenhaus-) Ärzten & Institutionen
  • Beschränkung auf hälftigen Versorgungsauftrag
  • Praxiskooperation (Berufsausübungsgemeinschaften, BAG)
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